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Wolf’s Notes

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Christenverfolgung in Deutschland …

2022-02-02 Wolf Paul

Diese Eltern, Camelia und Petru Furdui aus Rumänien, jetzt wohnhaft in Walsrode in Norddeutschland, müssen sich wohl fühlen, als wären sie in das kommunistische Rumänien zurückversetzt worden, das sie wahrscheinlich nur aus Erzählungen ihrer eigenen Eltern kennen — und das in dem Musterland der Europäischen Union, in Deutschland!

Am 26. April 2021 wurden ihnen vom Jugendamt ihre sieben Kinder, David, Naomi, Estera, Natalia, Ruben, Albert, und Lea, ohne Vorwarnung weggenommen und in Heimen und Pflegefamilien untergebracht. Lea war diesem Zeitpunkt erst knapp über ein Jahr alt; sie feierte vor wenigen Tagen ihren zweiten Geburtstag, ohne ihre Eltern und Geschwister!

Nachdem sich der ursprüngliche Vorwurf der Kindesmißhandlung als haltlos herausgestellt hat wird den Eltern (Mitglieder einer Pfingstgemeinde) nun die religiöse Erziehung der Kinder vorgeworfen “die nicht im Einklang steht mit den Werten der Mehrheitsgesellschaft” — da wird ganz offensichtlich die Religionsfreiheit mit Füßen getreten, ebenso wie das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Das deutsche Grundgesetz sagt in Artikel 6,

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Von einer Erziehung, die die nicht im Einklang steht mit den Werten der Mehrheitsgesellschaft ist hier als legitimer Grund für eine Kindeswegnahme nicht die Rede.

Nun kann man sicherlich die Frage stellen, ob diese Schilderung der Vorgänge durch die Eltern Furdui den Tatsachen entspricht, bzw ob da nicht noch mehr dahintersteckt; daß das Jugendamt bei Kindeswegnahmen normalerweise sehr vorsichtig agiert. Was ich in diesem Zusammenhang interessant finde ist, daß, wenn man “Furdui Walsrode” in Google eingibt, viele, auch sekulare, Medienberichte findet, die im wesentlichen die gleiche Geschichte wie die Furduis erzählen, aber keine, die dieser Darstellung widersprechen. Es wäre schon sonderbar, wenn kein sekularer Journalist eine legitime Begründung für diese Aktion finden könnte — wenn es denn eine solche gäbe.

Auf Grund anderer Berichte über das Vorgehen deutscher Behörden gegen christliche Eltern sowie über die Ursachen von Konflikten zwischen christlichen Einwanderern nach Deutschland mit dem dortigen Schulsystem und Jugendamt, kann ich mir beispielsweise gut vorstellen, daß sich eines oder mehrere der Furdui-Schulkinder in der Schule mehrmals gegen einen der Werte der Mehrheitsgesellschaft ausgesprochen hat, die dort fächerübergreifend vermittelt werden, wie z.B. die Gleichwertigkeit aller sexuellen Neigungen. In Kombination mit dem Einwanderer-Status der Familie kann ich mir eine solche Aktion, z.B. nach einer Meldung aus der Schule über diese unangepassten Einwandererkinder, durchaus vorstellen.

Und diese Floskel vom mangelnden Einklang mit den Werten der Mehrheitsgesellschaft paßt da sehr gut dazu, das kommt aus einer bestimmten Ecke, die konservatives Christentum z.B. mit islamischem Fundamentalismus auf eine Stufe stellt und das Entstehen von Parallelgesellschaften als Schreckgespenst an die Wand malt, gegen das der Staat vorgehen muß.

Ich will dabei den Jugendamt-Mitarbeitern nicht einmal böse Absicht unterstellen. Die moderne, “progressive” Sicht der Dinge betrachtet Religion nicht nur als unnötig, sondern sieht viele Aspekte eines traditionellen christlichen Welt- und Menschenbildes als falsch und sogar unmoralisch an (wie z.B. das Beharren auf der lebenslangen Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, die Ablehnung von vor- und außerehelichem Geschlechtsverkehr, die Ablehnung von Abtreibung, das Beharren darauf, daß Männer und Frauen nicht beliebig austauschbar sind und der Mensch auch sein Geschlecht nicht beliebig wechseln kann, usw.) — und vor falschen und unmoralischen Ansichten muß man Kinder schützen. Allerdings ist in einem demokratischen Rechtsstaat immer noch das Gesetz der Maßstab der Legitimität jeder Maßnahme, und nicht das individuelle moralische Empfinden der handelnden Amtspersonen.

Wer sich an den Anwaltskosten von Familie Furdui beteiligen will, kann diesen GoFundMe Link benützen.