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Wolf’s Notes

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Was ist die demokratische Pflicht der Parteien?

2024-10-25 Wolf Paul

Herbert Kickl behauptet, daß es die demokratische Pflicht der ÖVP wäre, ihm als dem Erstplatzierten der Nationalratswahl zu einer Regierungsmehrheit zu verhelfen und mit der FPÖ eine Koalition einzugehen. Viele seiner Wähler sind der gleichen Meinung, und empfinden es als unfair und undemokratisch, daß Bundespräsident Van der Bellen nicht Kickl, sondern Karl Nehammer mit der Regierungsbildung beauftragt hat.

Aber sehen wir das ganze mal genauer an.

  • Die FPÖ unter Herbert Kickl wurde mit 28,85% der gültigen Stimmen von etwas mehr als einem Viertel der Wahlbeteiligten gewählt – das heißt, 71,15% haben sie nicht gewählt. Er hat also bestenfalls eine relative Mehrheit, und genaugenomnen eine „absolute“, bzw. sogar eine „Zweidrittel“-Minderheit“ – weit entfernt von einer regierungsfähigen Mehrheit.
  • Die Parteiführungen sind ihrem Gewissen, ihren Wählern, und dem Wohl des Staates verpflichtet. Sie haben keinerlei Verpflichtung gegenüber den anderen Parteien oder deren Wählern. Entscheidungen über mögliche Koalitionen sind daher Gewissensentscheidungen, je nach dem, wie sie das Wohl des Staates und den Willen ihrer Wähler einschätzen.
  • Der Bundespräsident ist seinem Gewissen, den Gesetzen, und dem Wohl des Staates verpflichtet; erst danach kommt, wenn überhaupt, eine Verpflichtung, etablierte Gepflogenheiten („Des hamma scho imma so gmacht“) einzuhalten. Außer dem Wahlergebnis ist bei der Überlegung, wen er mit der Regierungsbildung beauftragen soll, die Wahrscheinlichkeit einer regierungsfähigen Mehrheit ein wesentlicher Faktor – schließlich würde ein Scheitern der Regierung nach kurzer Zeit und eine Neuwahl enorme Kosten verursachen.
  • Alle zahlenmäßig relevanten Parteien haben eine Zusammenarbeit mit der FPÖ unter Herbert Kickl ausgeschlossen, weil ihr Gewissen und das Wohl des Staates, wie sie es verstehen, dies nicht zulassen. Herbert Kickl hat seinerseits einen Rückzug seiner Person dezidiert ausgeschlossen. Also war und ist es klar, daß die FPÖ keine regierungsfähige Mehrheit zustande bringen würde, und deshalb war die Entscheidung des Bundespräsidenten, den Auftrag zur Regierungsbildung an Karl Nehammer zu geben, durchaus logisch und rechtens.
  • Die klare Weigerung von ÖVP, SPÖ, NEOS, und Grünen mit der FPÖ zu koalieren impliziert allerdings, im Hinblick auf das Wohl des Staates, der eine stabile Regierung braucht, die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit, einschließlich einer möglichen Koalition. Und nachdem die FPÖ ihren (relativen) Wahlsieg zu einem großen Teil nicht ihrer ideologischen Ausrichtung verdankt, sondern der Unzufriedenheit weiter Teile der Bevölkerung mit den vielen Themen, die dank ständigem Parteien-Hickhack seit Jahren oder sogar Jahrzehnten ungelöst dahindümpeln, gibt es da auch eine moralische Verpflichtung, diese Themen konstruktiv anzugehen.
  • Aufgrund der Zahlen liegt die Verantwortung dabei primär auf ÖVP und SPÖ, ihre Differenzen zu überwinden und dann einer der beiden kleineren Parteien ein akzeptables Angebot zu machen, damit eine stabile, regierungsfähige Mehrheit zustande kommt, die in erster Linie nicht Parteiinteressen im Auge hat, sondern das Wohl des Staates und seiner Menschen. Eine ÖVP/SPÖ/NEOS Koalition hätte eine Wählerstimmen-Mehrheit von 56,55%, eine ÖVP/SPÖ/Grüne Koalition hätte 55,65%. In Parlamentssitzen wären das 110 oder 108 Sitze von 183 – beides wären durchaus demokratisch legitime Regierungen mit einer absoluten Mehrheit.
  • Die primäre moralische Verantwortung von ÖVP und SPÖ ergibt sich aus aus der historischen Tatsache, daß es Regierungen unter Führung dieser beiden Parteien waren, welche die fehlende Aufarbeitung und Lösung dieser lange anstehenden Mißstände zu verantworten haben.

Wenn sie das nicht zustandebringen, und die vielen Mißstände im Land nicht produktiv in Angriff nehmen, dürfen sie sich nicht beschweren und jammern, wenn die FPÖ bei der nächsten NR-Wahl, oder bei der BP-Wahl 2029, noch mehr Wähler überzeugt.