Waffenbesitz ist ein Privileg, kein Recht

Wolf Paul, 2025-05-06

Am frühen Morgen des 3. Mai 2025 hat in Maria Alm ein 32-jähriger Mann seine 34-jährige Ex-Freundin erschossen — einfach so, im Zorn, vor den Augen einer Zeugin. Der Täter ist jetzt auf der Flucht.1

Das Opfer hatte bereits vor der Tat Anzeige gegen den späteren Täter erstattet, wegen Bedrohung. Die Ermittlungen wurden allerdings mangels spezifischer Beweise für eine Straftat eingestellt.2

So weit ist das mehr oder weniger nachvollziehbar.

Was für mich absolut NICHT nachvollziehbar ist: Warum konnte der Mann nach Einstellung der Ermittlungen erfolgreich eine Waffenbesitzkarte beantragen? Er war zwar unbescholten (keine Vorstrafen), aber wäre das Vorliegen der Anzeige, trotz Einstellung, nicht nicht ein vernünftiger Grund gewesen, den Antrag zumindest so lange einzufrieren, bis sich die Gemütslage zwischen den beiden Kontrahenten beruhigt hat?

So konnte ein Mann, der auf seine Ex-Freundin zornig genug war, sie zu bedrohen (wenn auch nicht in strafbarer Weise), und dessen Zorn jetzt aufgrund ihrer Anzeige ins unermessliche gesteigert war, völlig legal eine Schußwaffe erwerben, mit der er seine Ex-Freundin letztlich ermordet hat.

Die Situation bei uns ist, was Waffengesetze angeht, nicht annähernd so verrückt wie in den USA, aber optimal ist sie leider auch nicht, mit tragischen Auswirkungen. Unbescholtenheit allein sollte kein ausreichendes Kriterium für den legalen Waffenbesitz sein; die psychische und moralische Unbedenklichkeit, durch sorgfältige Ermittlungen festgestellt, sollte ein ebenso wichtiges Kriterium sein, denn Waffenbesitz ist kein Recht, sondern ein Privileg.