Karfreitag für alle? Ja!

Wolf Paul, 2025-04-01

Seit dem Beginn der Zweiten Republik im Jahr 1955 war der Karfreitag gesetzlicher Feiertag für die Angehörigen der Evangelischen Kirche A.B. und H.B, sowie für Altkatholiken und Methodisten. Die Evangelische Kirche sieht den Karfreitag als höchsten Feiertag des Kirchenjahres, und die Altkatholiken und Methodisten fielen aus nicht ganz klaren Gründen ebenfalls unter diese Regelung.

Im Jahr 2015 klagte ein katholischer Arbeitnehmer gegen diese Regelung, die er als diskriminierend empfand. Der Fall landete schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof, und dieser entschied am 22. Januar 2019, daß diese Regelung eine Diskriminierung aufgrund der Religion darstelle und gegen EU-Recht verstoße.

Aufgrund dieser EuGH-Entscheidung wurde am 22. Februar 2019 im Nationalrat eine Gesetzesänderung beschlossen, die mit 1. April 2019 in Kraft trat. Anstelle des bisherigen „Feiertags“ für bestimmte Religionsgruppen wurde der „persönliche Feiertag“ eingeführt. Seither haben Arbeitnehmer einmal pro Jahr das Recht, einen freien Tag zu wählen („persönlicher Feiertag“), müssen diesen aber mindestens drei Monate im Voraus bekannt geben, und es ist kein zusätzlicher arbeitsfreier Tag, sondern wird vom normalen Urlaubskontingent des Arbeitnehmers abgezogen.

Aus der Überlegung, daß der Karfreitag zurecht als der wichtigste christliche Feier- bzw. Gedenktag zu sehen ist, da es ohne Karfreitag, also ohne Jesu Tod, auch keine Auferstehung, und damit weder Ostern noch Pfingsten, noch überhaupt die Kirche gegeben hätte, haben einige evangelische Christen das Volksbegehren „Karfreitag-Feiertag für alle“ initiiert mit dem Ziel, den Karfreitag für alle Arbeitnehmer im § 7 des Feiertagsruhegesetzes zu verankern.

Zwei Vorschläge zur praktischen Umsetzung wurden vorgelegt:

  1. Entweder einen gesetzlichen Karfreitags-Feiertag für alle herzustellen, verbunden mit der Auflage, daß dieser Tag nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen. Kriterien dafür müßten erarbeitet werden;
  2. Oder einen zusätzlichen arbeitsrechtlichen Urlaubstag für alle Arbeitsnehmer zu schaffen, welchen Christen dann zur Begehung des Karfreitags nutzen können. Eine solche Regelung würde Einwände von anderen Religionsgemeinschaften verhindern.

Das Volksbegehren wurde bald nach der Abschaffung des Karfreitags-Feiertags initiiert und befindeet sich derzeit noch in der „Unterstützungsphase“, in der  es fast 9000 Unterstützungserklärungen erreichen muß. Um dann vom Parlament behandelt zu werden, muß es mindestens 100.000 Unterschriften erhalten.[1]

Ich persönlich würde es sehr begrüßen, wenn auch freikirchliche Christen und ihre Gemeinden den Karfreitag mit einem Gottesdienst, aber auch in der persönlichen Andacht und Gebetszeit, begehen würden, egal obe es letztlich einen zusätzlichen Urlaubstag dafür gibt. Wir betonen die Bedeutung von Jesu Opfer am Kreuz, und das ist sicherlich ein wichtigeres Ereignis, als viele andere Dinge, denen wir einen Gedenk- oder Feiertag widmen. Und wenn man sich am Karfreitag innerlich auf das Leiden und den Tod Jesu einläßt, wird die Freude des Ostersonntags umso größer sein.[2]

Wir sehen, daß der christliche Glaube in unserer Gesellschaft immer mehr an den Rand gedrängt wird, und es wird eine Zeit kommen, wo wir uns dagegen nicht mehr wehren können (das hat Jesus uns vorhergesagt). Solange wir uns jedoch durch die Mittel unserer demokratischen Verfassung gegen diese Marginalisierung wehren und in der Öffentlichkeit ein Lebenszeichen setzen können, sollten wir diese Gelegenheit beim Schopf packen.[3]

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  1. Das Volksbegehren liegt bereits in allen Gemeinden (Gemeindeämter, Bezirksämter, Magistrat, je nach Gemeinde) auf, und dort, oder auch online, können diese Unterstützungserklärungen abgegeben werden. Erreicht das VB rund 9000 Unterstützungserklärungen, wird es sozusagen „offiziell“ und wird zur 8 Tage dauernden „Eintragungswoche“ zugelassen, in der es dann weiter aufliegt und von allen Österreichern dort oder online unterschrieben werden kann. Um vom Parlament behandelt zu werden, muß ein Volksbegehren mindestens 100.000 Unterschriften erhalten – ob es dann auch tatsächlich von Parlament und Regierung umgesetzt wird, ist natürlich eine andere Sache.[]
  2. Mir ist bewußt, daß viele freikirchliche Christen ein gespaltenes Verhältnis zum Kirchenjahr und seinen religiösen Festen haben. In vielen Gemeinden werden Weihnachten und Ostern zwar als gute Gelegenheit zur Evangelisation gesehen, nicht jedoch als Möglichkeit, uns geistlich und emotional auf diese wichtigen Heilsereignisse einzustimmen. Ich ermutige Euch, diese Einstellung zu überdenken.[]
  3. Mir ist klar, daß es Christen gibt, die jede Beteiligung an politischen Prozessen, d.h. auch an Wahlen und Volksbegehren, als „weltlich“ Angelegenheiten, die uns nichts angehen, ablehnen. Ich bin, bei allem Respekt, anderer Meinung. Die Menschen zur Zeit des Neuenn Testaments (und auch für Jahrhunderte danach) hatten keine Möglichkeit, sich gegen staatliche Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen, und auch heute noch trifft das in vielen Ländern zu. Es ist ein riesiges Privileg, daß wir heute und in unserem Land die Möglichkeit der Beteiligung an politischen Prozessen haben.[]