Christenverfolgung in Deutschland …

... wie im kommunistischen Rumänien!

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Diese Eltern, Camelia und Petru Furdui aus Rumänien, jetzt wohnhaft in Walsrode in Norddeutschland, müssen sich wohl fühlen, als wären sie in das kommunistische Rumänien zurückversetzt worden, das sie wahrscheinlich nur aus Erzählungen ihrer eigenen Eltern kennen — und das in dem Musterland der Europäischen Union, in Deutschland!

Am 26. April 2021 wurden ihnen vom Jugendamt ihre sieben Kinder, David, Naomi, Estera, Natalia, Ruben, Albert, und Lea, ohne Vorwarnung weggenommen und in Heimen und Pflegefamilien untergebracht. Lea war diesem Zeitpunkt erst knapp über ein Jahr alt; sie feierte vor wenigen Tagen ihren zweiten Geburtstag, ohne ihre Eltern und Geschwister!

Nachdem sich der ursprüngliche Vorwurf der Kindesmißhandlung als haltlos herausgestellt hat wird den Eltern (Mitglieder einer Pfingstgemeinde) nun die religiöse Erziehung der Kinder vorgeworfen “die nicht im Einklang steht mit den Werten der Mehrheitsgesellschaft” — da wird ganz offensichtlich die Religionsfreiheit mit Füßen getreten, ebenso wie das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Das deutsche Grundgesetz sagt in Artikel 6,

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Von einer Erziehung, die die nicht im Einklang steht mit den Werten der Mehrheitsgesellschaft ist hier als legitimer Grund für eine Kindeswegnahme nicht die Rede.

Nun kann man sicherlich die Frage stellen, ob diese Schilderung der Vorgänge durch die Eltern Furdui den Tatsachen entspricht, bzw ob da nicht noch mehr dahintersteckt; daß das Jugendamt bei Kindeswegnahmen normalerweise sehr vorsichtig agiert. Was ich in diesem Zusammenhang interessant finde ist, daß, wenn man “Furdui Walsrode” in Google eingibt, viele, auch sekulare, Medienberichte findet, die im wesentlichen die gleiche Geschichte wie die Furduis erzählen, aber keine, die dieser Darstellung widersprechen. Es wäre schon sonderbar, wenn kein sekularer Journalist eine legitime Begründung für diese Aktion finden könnte — wenn es denn eine solche gäbe.

Auf Grund anderer Berichte über das Vorgehen deutscher Behörden gegen christliche Eltern sowie über die Ursachen von Konflikten zwischen christlichen Einwanderern nach Deutschland mit dem dortigen Schulsystem und Jugendamt, kann ich mir beispielsweise gut vorstellen, daß sich eines oder mehrere der Furdui-Schulkinder in der Schule mehrmals gegen einen der Werte der Mehrheitsgesellschaft ausgesprochen hat, die dort fächerübergreifend vermittelt werden, wie z.B. die Gleichwertigkeit aller sexuellen Neigungen. In Kombination mit dem Einwanderer-Status der Familie kann ich mir eine solche Aktion, z.B. nach einer Meldung aus der Schule über diese unangepassten Einwandererkinder, durchaus vorstellen.

Und diese Floskel vom mangelnden Einklang mit den Werten der Mehrheitsgesellschaft paßt da sehr gut dazu, das kommt aus einer bestimmten Ecke, die konservatives Christentum z.B. mit islamischem Fundamentalismus auf eine Stufe stellt und das Entstehen von Parallelgesellschaften als Schreckgespenst an die Wand malt, gegen das der Staat vorgehen muß.

Ich will dabei den Jugendamt-Mitarbeitern nicht einmal böse Absicht unterstellen. Die moderne, “progressive” Sicht der Dinge betrachtet Religion nicht nur als unnötig, sondern sieht viele Aspekte eines traditionellen christlichen Welt- und Menschenbildes als falsch und sogar unmoralisch an (wie z.B. das Beharren auf der lebenslangen Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, die Ablehnung von vor- und außerehelichem Geschlechtsverkehr, die Ablehnung von Abtreibung, das Beharren darauf, daß Männer und Frauen nicht beliebig austauschbar sind und der Mensch auch sein Geschlecht nicht beliebig wechseln kann, usw.) — und vor falschen und unmoralischen Ansichten muß man Kinder schützen. Allerdings ist in einem demokratischen Rechtsstaat immer noch das Gesetz der Maßstab der Legitimität jeder Maßnahme, und nicht das individuelle moralische Empfinden der handelnden Amtspersonen.

Wer sich an den Anwaltskosten von Familie Furdui beteiligen will, kann diesen GoFundMe Link benützen.

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Kirchliche Gefängnisse für Mißbrauchstäter?

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ORF Online berichtet über einen Vorschlag des (röm.-kath.) kirchlichen Experten für Mißbrauchsprävention, Hans Zollner SJ, für “kirchliche Gefängnisse” für (sexuelle) Mißbrauchstäter, wo diese nach Verbüßung ihrer Haftstrafe aufgenommen und weiter streng kontrolliert werden können, um eine Rückfälligkeit und damit Gefährdung der Gesellschaft zu verhindern.

Laut Zollner weiß man aus Studien, daß viele Täter, die schweren sexuellen Mißbrauch begangen haben, nach Verbüßung ihrer Haftstrafe und trotz Therapie und und anderen Auflagen, nach dem Auslaufen dieser Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit rückfällig werden und wieder Mißbrauchstaten begehen.

In den USA macht man seit Jahrzehnten gute Erfahrungen mit solchen Einrichtungen, die zwar als “etwas Ähnliches wie ein Gefängnis” beschrieben werden, wo die Aufnahme jedoch freiwillig erfolgt, wenn Täter einsehen, daß sie die Kontrolle brauchen, um nicht wieder straffällig zu werden. Solche Einrichtungen befinden sich meist in entlegenen Gegenden und bieten ein strenges Regime mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Dieser Vorschlag klingt zunächst mal nicht schlecht, denn diese Art von Kontrolle auch nach Strafverbüßung ist wahrscheinlich bei einer Mehrheit der Täter notwendig. Man könnte solche Täter natürlich auch lebenslang in Sicherheitsverwahrung nehmen; das ist aber, nur auf den bloßen Verdacht einer Rückfälligkeit hin, weder mit den Grundsätzen moderner Rechtsstaatlichkeit noch mit christlicher Theologie vereinbar. Einrichtungen, wo sich Freiwilligkeit und Verbindlichkeit die Waage halten, die den Tätern ihre Menschenwürde lassen und gleichzeitig die Gefahr eines Rückfalls vermindern, sind da sicher der bessere Ansatz.

Ich zweifle allerdings an, ob es ideal ist, solche Einrichtungen durch die Kirche(n) führen zu lassen.

Die Institution Kirche, in ihren verschiedensten konfessionellen Ausprägungen, hat sowohl in der Prävention und Verfolgung von sexuellem Mißbrauch in den eigenen Reihen, als auch in der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben im staatlichen Auftrag kaum mehr  Glaubwürdigkeit. Praktisch alle Kirchen haben bei der Vermeidung und Aufklärung von Mißbrauch durch kirchliche Amtsträger jahrezehntelang versagt, indem sie den Ruf der Institution sowie finanzielle Überlegungen vor das Wohl der meist minderjährigen Opfer gestellt haben. Dabei denken viele Menschen zuerst an die Mißbrauchsskandale in der römisch-katholische Kirche, aber erst im vorigen Jahr wurde der fragwürdige Umgang der weltweit größten baptistischen Denomination, den Southern Baptists, mit dem Mißbrauch durch Pastoren und Jugendleiter aufgedeckt. Und die Mißhandlung von Schülern in kirchlichen Internatsschulen und anderen Jugendeinrichtungen in der nicht allzu entfernten Vergangenheit kommt immer wieder ans Tageslicht, ob es sich nun um evangelische Schulen in Deutschland, anglikanische Schulen in Australien und Kanada, anglikanische Sommercamps in England, oder katholische Schulen in vielen verschiedenen Ländern, wie zuletzt in Kanada, handelt. Oft waren das Einrichtungen, die in staatlichem Auftrag betrieben wurden, und wo “schwer erziehbare” oder straffällig gewordene Jugendliche von Gerichten oder anderen Behörden eingewiesen wurden, bzw versucht wurde, Kinder von indigenen Völkern an die “moderne”, weiße Gesellschaft anzupassen. Diese Vergangenheit wird zwar inzwischen, aufgrund der Aufdeckung durch die Medien, zunehmend aufgearbeitet, allerdings teilweise immer noch sehr zögerlich und nicht radikal genug.

Auf jeden Fall fehlt der Institution Kirche die für eine solche Aufgabe notwendige Glaubwürdigkeit. Wenn wir, als gläubige Christen, das nicht einsehen, wird uns die weltliche Gesellschaft daran erinnern.

Ich habe aber auch einen schwerwiegenden theologischen Einspruch. Wenn solchen Einrichtungen im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen agieren (was notwendig ist, wenn sie denn als Alternative zu einer lebenslangen Sicherheitsverwahrung dienen sollen), dann besteht in unserem heutigen gesellschaftlichen Klima mit Sicherheit die Erwartung, daß diese Einrichtungen zwar im Einklang mit der allgemeinen, liberalen Gesellschaftsordnung betrieben werden, daß sie ansonsten jedoch weltanschaulich neutral sind, d.h. daß die Insassen keiner ideologischen oder religiösen Beeinflussung ausgesetzt sind. Ich stelle mal in den Raum, daß eine christliche Kirche, die diesen Namen verdient, eine solche Einschränkung nicht akzeptieren darf. Das soziale Engagement der Kirche Jesu Christi muß immer mit der Verkündigung des Evangeliums einhergehen. Natürlich ist eine Zwangsbeglückung der Insassen solcher Einrichtungen, mit Vorschriften wie verpflichtendem Gottesdienstbesuch usw., nicht der richtige Weg, den Menschen muß ihr freier Wille gelassen werden; aber die Kirche darf sich nicht den Mund verbieten lassen, darf sich Evangelisation nicht verbieten lassen.

Ich weiß nicht, was die Alternative ist: solche Einrichtungen vom Staat, oder auch in staatlichem Auftrag von privaten Firmen führen zu lassen, erscheint angesichts der Zustände in den meisten Gefängnissen weltweit auch nicht ideal. Wenn es jedoch staatliche Einrichtungen diese Art gibt, daß sollen sich die Kirchen natürlich einbringen, in Form von Anstaltsseelsorge wie man das ja bereits aus dem Strafvollzug, dem Spitalswesen, oder dem Militär kennt.

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