Ist humanitäre Hilfe Neutralitätsverletzung? Natürlich nicht!

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Die Niederösterreichischen Nachrichten haben auf Facebook einen Artikel mit dem Titel, Nehammer: Österreich steht Ukrainern zur Seite, verlinkt, mit der Beschreibung,

Die Situation in der Ukraine spitzt sich weiter zu. Kanzler Karl Nehammer verurteilt die russischen Angriffe – und sagt der ukrainischen Bevölkerung Unterstützung zu.

Unter diesem Post der NÖN gibt es haufenweise Kommentare, die Bundeskanzler Nehammer in teilweise beleidigender Wortwahl Neutralitätsverletzung vorwerfen, unter anderem mit der Forderung an  Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, dem Bundeskanzler Nachhilfeunterricht in Sachen Neutralität zu erteilen, da er in der Sonderschule offenbar nicht genug gelernt hat.

Das ist Nonsense; Nachhilfeunterricht, nicht nur in politischer Bildung sondern vor allem auch in Anstand und Umgangston, brauchen die Verfasser dieser Kommentare.

Die österreichische Neutralität, zu der wir uns im Vorfeld des Staatsvertrages verpflichet haben, und die im Neutralitätsgesetz festgeschrieben ist, ist eine ausschließlich militärische Neutralität – weder eine politische noch eine moralische. Dem österreichischen Staat und seiner Regierung steht es durchaus zu, in der aktuellen Situation eine Meinung zu haben und auch zu äußern.

Außerdem hat BK Nehammer ausdrücklich von medizinischer und humanitärer Hilfe für das ukrainische Volk gesprochen, was eindeutig NICHT der militärischen Neutralität widerspricht. Drum hats auch gar nichts mit der Verteidigungsministerin zu tun.

Im übrigen wurde die österreichische Neutralität im Zuge des EU-Beitritts Österreichs und der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages noch weiter eingeschränkt und besteht derzeit im wesentlichen in einer rein militärischen Bündnisfreiheit.

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