Die Prinzen-Rolle ist nicht das Problem

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Im „Standard“ vom 11. November 2022 mokiert sich Florian Wenninger über die Tatsache, daß Kaiserenkel Karl Habsburg sich im gesellschaftlichen Verkehr als Karl von Habsburg titulieren läßt, und meint, „dass die Republik ihn damit durchkommen lässt, ist unerträglich.“

Nun finde ich es durchaus rechtens, daß die junge Republik Österreich im Jahr 1919 den Adel als privilegierten Stand abgeschafft hat, muß aber schon sagen, daß die Hoffnung wohl von Anfang an illusorisch war, daß man damit auch die Unterscheidung zwischen Privilegierten und Nichtprivilegierten abgeschafft hat:

Wenninger zitiert die sozialdemokratische Abgeordnete Adelheid Popp mit den Worten, die Abschaffung des Adels zeige der Bevölkerung, „dass es diesem Hause mit der republikanischen Gesinnung ernst ist. In der Republik kann es keine Privilegien geben, in der Republik kann es nur Menschen geben, die gleichen Rechtes, gleichen Titels und gleichen Ranges sind.“  Das Wort gab es zwar damals noch nicht, aber Frau Popps Formulierung macht klar, was der eigentliche Sinn der Adelsabschaffung war: virtue signalling, Und es ist schon bezeichnend, daß es gerade Parteigranden der Sozialdemokratie waren, die sich in der Zweiten Republik am aristokratischsten geriert und sich auch entsprechende Privilegien herausgenommen haben.

Allerdings kann ich die Streichung des adeligen „von“ sowie von Adelsprädikaten und Standesbezeichnungen in offiziellen Dokumenten sowie im Umgang des Staates mit seinen Bürgern durchaus nachvollziehen; das Führen dieser Bezeichnungen jedoch auch im privaten und gesellschaftlichen Verkehr zu verbieten, schießt über das Ziel hinaus und war schon damals lächerlich; heute ist es schlicht unzeitgemäß. In einer Zeit, in der sich jeder nach Belieben als Mann oder Frau bezeichnen, und die Verwendung dieser Bezeichnung auch gerichtlich einklagen kann, ist das Verbot von Fantasie-Bezeichnungen, nur weil sie bis vor rund hundert Jahren eine reale Bedeutung hatten, mehr als bizarr.

Wenningers begeisterte Charakterisierung dieses Verbotes ist auch ziemlich bizarr:

Das schließlich einstimmig beschlossene Verbot, “von” im Namen zu führen, die Untersagung von Adelsprädikaten (Durchlaucht u. Ä.) und Standesbezeichnungen (Baron etc.) stehen in der Tradition der großen republikanischen Deklarationen, der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 ebenso wie der französischen Erklärung der Menschenrechte von 1789. Sie alle postulieren: Demokratie braucht Gleichheit. Die Existenz einer Aristokratie steht dazu im diametralen Gegensatz.

Der Unterschied zwischen dem österreichischen Verbot und den großen republikanischen Deklarationen ist, daß diese sich nicht mit kleinlichen Verboten von Selbstbezeichnungen abgeben, 

Es ist nicht unerträglich sondern vernünftig, daß die Republik nicht eingreift, wenn Karl Habsburg ein „von“ im Namen führt. Es ist jedoch unverständlich, daß dieses Verbot nicht längst aufgehoben wurde, und daß es auch hundert Jahre nach der Abschaffung des Adels immer noch Menschen gibt, die sich und die Republik durch diese traditionellen Bezeichnungen bedroht wähnen.

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