Pastor Olaf Latzel wegen “Volksverhetzung” verurteilt

Posted on Categories UncategorizedTags , ,

Ich bin betroffen aber nicht sonderlich erstaunt, daß Pfarrer Olaf Latzel von der Bremer St. Martini-Gemeinde vor zwei Tagen vom Bremer Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von EUR 8100 verurteilt wurde.

Das Urteil bezieht sich auf eine von zwei Aussagen, die Latzel in einem Eheseminar getätigt hat. Ein Video dieses Semnars wurde mit Latzels Zustimmung auf YouTube hochgeladen, womit die Aussagen öffentlich wurden.
 
Ganz zuerst eine Klarstellung: Latzel wurde nicht, wie manche meinen, verurteilt, weil er Homosexualität “Sünde” genannt hat. Er wurde verurteilt, weil er Homosexuelle als “Verbrecher” bezeichnet hat. Man kann auch ohne diese Wortwahl ganz klar die biblische Lehre zu Sexualität und Ehe verkünden.
 
Ich habe dazu eine differenzierte Meinung:
 
  1. Pastor Latzel ist in seiner Wortwahl unvorsichtig und provokant. Menschen als Verbrecher zu bezeichnen, die nicht von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurden, ist nun mal in einem Rechtsstaat wie Deutschland oder auch Österreich nicht erlaubt, und setzt einen zumindest zivilrechtlichen Klagen aus. Wenn die Staatsanwaltschaft befindet, daß die Äußerung geeignet ist, andere zu strafbaren Handlungen anzuregen, kommt es eben auch zu einem Strafprozess. Ich persönlich gehe davon aus, daß sich die Gemeindeglieder von St. Martini dadurch wohl nicht zu strafbaren Handlungen gegenüber Homosexuellen anstacheln lassen, schon deshalb, weil ihre Antwort auf “Verbrecher” eher “Polizei” als “Selbstjustiz” wäre. Aber das Video wurde online gestellt, und es ist daher nicht auszuschließen, daß es von Menschen gesehen wurde, die sehr wohl zur Selbstjustiz neigen.
  2. “Genderdreck” hat sich, im Zusammenhang der Äußerung Pfarrer Latzels, eindeutig NICHT auf Menschen bezogen, sondern auf die derzeit moderne Ideologie, wonach zwischen (biologischem) Geschlecht und Gender ein Unterschied besteht, mit allem was daraus (nicht immer ganz logisch) folgt. Daß diese Äußerung, in ihrer bewußten Fehldeutung, Teil der Anklage war, ist extrem problematisch und macht dies zu einem politischen motivierten Prozess, welcher eine Schande für den deutschen Rechtsstaat ist. Es scheint allerdings, daß sich die Richterin in ihrem Urteil NICHT auf diese Äußerung bezogen hat, sondern ausschließlich auf die “Verbrecher”-Formulierung; sie hat damit deutlich mehr gesunden Menschenverstand bewiesen, als die Staatsanwaltschaft, und das gehört anerkannt.
  3. Die Richterin sah sich mit der Frage konfrontiert, “wo Hetze beginne und wie gleichzeitig das hohe Gut der Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt werden könne,”, und sie wollte ganz offensichtlich mit ihrem Urteil ein Zeichen setzen, wie sie selbst sagte:
    “Die Richterin machte deutlich, dass sie vor allem vor dem Hintergrund eines rauer werdenden gesellschaftlichen Klimas in Deutschland ein Zeichen setzen wollte. Während man bei nassem Wetter auch mal ein Feuer machen dürfe, sei es bei Dürre nicht mal erlaubt, ein Streichholz anzuzünden. “Was die öffentliche Kommunikation angeht, herrscht leider im Moment eine große Trockenheit”, sagte sie an Latzel gerichtet und betonte: ‘Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass der Umgang miteinander wieder respektvoller wird.'”
    Dazu könnte auch Pastor Latzel durch vorsichtigere Wortwahl beitragen.
  4. Das Strafausmaß von 90 Tagsätzen liegt unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 120 Tagsätzen, und im untersten Bereich des Strafausmaßes für Volksverhetzung; die daraus resultierende Geldstrafe von 8100 EUR wird die St. Martini Gemeinde verkraften.
  5. Ich habe vor ein paar Tagen geschrieben, daß dieser Fall das Ende der Religionsfreiheit in Deutschland bedeutet. Ich bleibe dabei, daß die Formulierung der Anklage deutlich in diese Richtung geht; die Richterin hat in ihrem Urteil dies jedoch sorgfältig vermieden. Man kann die involvierten religiösen Inhalt durchaus auch weiterhin vertreten, indem man in der Wortwahl vorsichtiger ist. Allerdings schränkt dieses Urteil die Freiheit der Meinungsäußerung ein, wenn man nicht provokant formulieren kann, ohne verurteilt zu werden.

Was mich aber viel mehr stört als dieses Urteil ist die Tatsache, daß Pastor Latzel von der Bremischen Evangelischen Kirche keinerlei Rückhalt zu erwarten hat. Das ist eine Kirche, in der theologische Beliebigkeit herrscht, und politische Korrektheit wichtiger ist, als biblische Rechtgläubigkeit, und micht wundert nach wie vor, warum die St. Martini Gemeinde diese “Kirche” nicht schon längst verlassen hat.

Hier ist ein Artikel über das Urteil: Bremer Pastor Latzel wegen Volksverhetzung zu 8.100 Euro verurteilt – buten un binnen

Ich erlaube auf diesem Blog keine Kommentare. Den Grund dafür und weitere Informationen findest Du auf der Seite Datenschutz.